Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 ORbs 88/25

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den dazugehörigen Feststellungen – mit Ausnahme der eingeräumten Fahrereigenschaft des Betroffenen –  aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an das Amtsgericht Hattingen (§ 79 Abs. 6 OWiG) zurückverwiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen