Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 ORs 33/25

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Die Berufung der Staatsanwaltschaft Essen gegen das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 06.06.2024 (42 Ds 282/24) wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens sowie die darin entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse.


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