Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 7 U 32/25

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 14.05.2025 verkündete Urteil des Einzelrichter der (..) Zivilkammer des Landgerichts J., Az. N01, einschließlich des zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Gerichtskosten, die niedergeschlagen werden – an das Landgericht J. zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 18.249,94 Euro festgesetzt.


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