Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 11 U 191/24

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 24.04.2024 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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