Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 Ws 64-65/26

Tenor

Die Beschlüsse des Landgerichts Essen vom 26.01.2026 und 28.01.2026 werden aufgehoben. Der Haftbefehl des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 30.05.2025 - 325 Gs 42/25 - bleibt bestehen und außer Vollzug nach Maßgabe des Beschlusses des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 24.06.2025.

Die Angeklagte ist in dieser Sache sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die der Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.


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