Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 6/79

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurück-weisung der Anschlußberufung der Beklagten das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24. Oktober 1978 - AZ.: 5 0 72/77 - teilweise geändert und wie folgt neugefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.338,35 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 12. Oktober 1976 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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