Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 25 UF 86/81

Tenor

Die am 6. Mai 1981 bei Gericht eingegangene Beschwerde der Antragsgegne-rin gegen das am 7. April 1981 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Versorgungsanwartschaft des Antragstellers auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung aus seinem Beschäftigungsverhältnis beim Bundesverband Bürowirtschaft , S. 69 , K. dem schuldrechtlichen Versorgsausgleich vorbehalten bleibt.

Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsteller 114 und die Antragsgegnerin 3/4.


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