Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 WF 73/83

Tenor

Auf die Beschwerde wird der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg vom 15.3.1983 insoweit abge­ändert als der Antragstellerin für das Verfahren FS-GÜ Prozeßkostenhilfe zur Geltendmachung einer Forderung von insgesamt 10.900,- DM unter Beiordnung von Rechtsanwältin C., C1, be­willigt wird.

Die weitergehende Beschwerde wird zurück­gewiesen.


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