Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 W 87/83

Tenor

I. Der Beschwerdewert für das Verfahren 2 W 87/83 wird auf 1.000,-- DM festgesetzt.

II. In Abänderung der Streitwertfestsetzung am Ende des landgerichtlichen Beschlusses vom 9. Mai 1983 - 8 0 150/83 - wird der Streitwert für den ersten Rechtszug ebenfalls auf 1.000,-- DM festgesetzt.


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