Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - Ss 541/83

Tenor

Dem Betroffenen wird auf seinen Antrag die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Stellung des Antrages auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 22. April 1983 gewährt.


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