Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 3 Ss 658/83

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Bonn zurückverwiesen.


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