Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 22 U 235/83

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. Juni 1983 verkündete Urteil der

5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 5 0 427/81 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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