Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 1 Ss 97/84

Tenor

I. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

II. Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Leverkusen zurückverwiesen.


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