Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 UF 154/85

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller und der Beteiligten zu 2) jeweils zur Hälfte auferlegt, ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen der Antragsteller und die Beteiligte zu 2) jedoch selbst in vollem Umfang.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.


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