Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 183/85

Tenor

Unter Abweisung der Klage im übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 23.712,40 DM nebst 10 % Zinsen von 31.606,04 DM vom 9.10. bis 15.11.1984 und von 23.712,40 DM ab dem 16.11.1984 zu zahlen, im übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.


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