Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 11/86

Tenor

Der angefochtene Beschluß und der Beschluß des Amtsgerichts Köln vom 6. Januar 1986 (43 VR 4366) werden aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, den Antrag auf Eintragung der Bestellung von Herrn C. zum besonderen Vertreter gemäß § 30 BGB nicht aus den Gründen der vorgenann­ten Beschlüsse zurückzuweisen.


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