Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 2 U 69/86

Tenor

I. Auf die Berufung des Beklagten wird das am

25.03.1986 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer

des Landgerichts Köln - 8 0 320/85 - geändert und

wie folgt neu gefaßt:

Unter Abweisung der Klage im übrigen wird der Beklagte verurteilt, an die Klägern 2.8050,-- DM nebst 4 % Zinsen ab 03.07.1985 zu zahlen.

II. Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

III. Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 3/10 dem Beklagten und zu 7/10 der Klägerin auferlegt.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

V. Die Urteilsbeschwer übersteigt für keine Partei 40.000,-- DM.


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