Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 14 UF 120/87

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beschwerdeführerin zu tragen.

Der Antragstellerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. M. in L. Prozeß-kostenhilfe zur Verteidigung gegen die Beschwerde bewilligt.

Der Beschwerdewert wird auf 1.000,-- DM festgesetzt.


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