Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 13 W 19/88

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen

den Beschluß des Landgerichts Aachen vom 3. März 1988 - 10 0 679/86 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Beklagten auferlegt.


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Zitiert von

Urteil vom Bundesarbeitsgericht - 9 AZR 66/25
21. Oktober 2025
9 AZR 66/25 21. Oktober 2025

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