Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 WF 103/88

Tenor

wird der Beschluß des Amtsgerichts Bonn vom 20.11.1987 (42 F 203/87) teilweise unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde abgeändert und der Antrag-stellerin Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt I., C. und Rechtsanwalt Dr. J. in 0000 D. als Verkehrsanwalt für folgenden Klageantrag ratenfrei bewilligt

"den Beklagten zu verurteilen, über den durch Urteil des AG Bonn vom 17.11.1983 (47 (45) F 81/81) titulierten und im Rechtsstreit 42 F 310/87 AG Bonn streitigen Unterhalt von insgesamt 460,-- DM hinaus einen weitergehenden Unterhalt von monatlich 240,-- DM ab 1.6.1988 zu zahlen".


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