Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - Ss 168/88

Tenor

I.) Der Betroffenen wird auf ihre Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Stellung des Antrags auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts gewährt.

II.) Der Beschluß des Amtsgerichts Köln vom 19. Januar 1987 - 808 OWi 10681/85 - wird bestätigt.


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