Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 215/88

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16.05.1988 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 0 568/87 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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