Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 71/89

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22. Februar 1989 verkündete Urteil der

24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 0 548/85 - geändert.

Die Klage wird abgewiesen:

Die Klägerinnen tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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