Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 20 U 96/89

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 20.Närz 1989 verkündete Urteil der 32.Zivilkammer des Landgerichts Köln (32 0 4/89) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des TATBESTANDES wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.


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