Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 4 UF 19/90

Tenor

Auf die Berufung der Antragstellerin und die Anschlußberufung des Antragsgegners wird das am 8. Januar 1990 verkündete Urteil des Amtsgerichts Waldbröl (Az.: 3 F 240/88) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung - auch über die Entscheidung außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens - an das Amtsgericht Waldbröl - Familiengericht - zurückverwiesen.

Von der Erhebung von Gerichtskosten für die Berufungsinstanz wird gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG abgesehen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.