Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 3 U 146/89

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 5. Mai 1989 - 89 0 207/88 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000, — DM abwenden, wenn nicht zuvor der Gegner in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Die Sicherheiten können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer E Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.


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