Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 3 U 147/89

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 5. Mai 1989 — 89 0 215/88 — wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000, — DM abwenden, wenn nicht zuvor der Gegner in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Die Sicherheiten können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.