Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 UF 153/90

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der angefochtene Beschluß dahin ergänzt, daß dem Antragsgegner aufgegeben wird, das Kind H. bis zum 30. November 1990 an die Antragstellerin herauszugeben.

Die Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.


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