Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 16 U 63/90

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 27. März 1990 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 3 0 85/89 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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