Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 44/92

Tenor

Die  Berufung der  Klägerin gegen  das  Urteil der 5. Zivilkammer  des Landgerichts  Köln vom 14. Januar 1992 wird zurückgewiesen.Die  im Berufungsrechtszug  erhobene Klage auf Zahlung   eines  Schmerzensgeldes  wird  abgewiesen.Die Kosten  des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.


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