Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 W 17/93

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Schuld­ner gegen den Beschluß der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 04. Januar 1993 - 12 T 279/92 - wird als unzulässig verwor­fen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde haben die Schuldner zu tragen.


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