Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 W 5/93

Tenor

wird auf die Beschwerde des Antragstellers vom 2.12.1992 der Beschluß der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16.11.1992 aufgehoben.

Dem Landgericht wird aufgegeben, die beantragte Prozeßkostenhilfe nicht wegen fehlender Erfolgsaussicht zu versagen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.