Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - Ss 414 / 93

Tenor

I.) Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

II.) Unter Aufhebung des angefochtenen Urteils wird die Betroffene freigesprochen.

III.) Die Kosten des Verfahrens und die der Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.


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