Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 7 W 26/93

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt. Im übrigen trägt die Antragstellerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Beschwerdewert wird auf 10.000,-- DM festgesetzt.


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