Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 23 WLw 11/93

Tenor

I.) Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den am 5. Mai 1993 verkündeten Beschluß des Landwirtschaftsgerichts Kleve - 6 Lw 8/93 - wird zurückgewiesen.

II.) Die Gerichtskosten und die der Beteiligten zu 2) erwachsenen außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 1) zu tragen.

Im übrigen findet eine Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht statt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.