Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 11 U 242/93

Tenor

Auf die Berufung des geklagten wird das am 14. Oktober 1993 verkündete Grundurteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 0 621/92 - teilweise dahin abgeändert, daß die Klage auf Zahlung eines Schmerzensgeldes gemäß dem Klageantrag zu 1) wegen fahrlässiger Verletzung des Klägers durch den Beklagten dem Grunde nach gerechtfertigt ist.

Im übrigen wird die Berufung des Beklagten, soweit dies nicht bereits durch das Teilurteil vom 6. Juli 1994 geschehen ist, zurückgewiesen.

Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem Schlußurteil des Landgerichts vorbehalten.


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