Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 27 U 90/94

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13. Mai 1994 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 43 0 4/94 - teilweise abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 18/25, die Beklagte 7/25.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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