Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 1 W 10/95

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin werden der Beschluß der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 6. Februar 1995 - 15 O 433/94 -, durch den der Klägerin Prozeßkostenhilfe verweigert worden ist, und der Nichtabhilfebeschluß vom 1. März 1995 aufgehoben.


1 2 3 4 5 6 7 8 9

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.