Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 94/93

Tenor

Die Berufung des Klägers und des Streithel­fers gegen das am 24.11.1992 verkündete Ur­teil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln- 25 0 150/89 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens sind von dem Kläger zu tragen mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervention. Diese Kosten hat der Streithelfer zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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