Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 WX 83/95

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2 bis 4 vom 10. Mai 1994 wird der Beschluß der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 06. April 1995 - 29 T 37/94 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.


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