Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 22 U 23/95

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Dezember 1994 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 7 O 473/94 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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