Schlussurteil vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 272/94

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 14.10.1995 - 17 0 218/94 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.205,66 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 07.06.1994 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen, soweit dies nicht schon durch das Teilurteil vom 24.11.1995 geschehen ist.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 83 %, die Beklagte zu 17%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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