Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom Oberlandesgericht Köln - 18 U 30/96

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 07.02.1996 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Unter Abweisung der Klage im übrigen wird der Be-klagte verurteilt, an die Klägerin 25.605,37 DM nebst 4 % Zinsen über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank seit dem 09.07.1994 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Beklagte.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden zu 7/10 der Klägerin und zu 3/10 dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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