Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 29/96

Tenor

Als örtlich zuständig für die bei dem Amtsgericht Plauen gestellten Anträge auf Erteilung von Erbscheinen nach den Erblassern und für die Erteilung von Ausfertigungen zu den vom Amtsgericht Aachen am 21. November 1977 nach den Erblassern erteilten Erbscheinen wird das Amtsgericht ( Nachlaßgericht ) Plauen bestimmt.


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