Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 68/97

Tenor

Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 27. Oktober 1997 wird der Beschluß der 11. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24. September 1997 - 11 T 283/97 - aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 8. August 1997 gegen die Ernennung des Beteiligten zu 2) zum Testamentsvollstrekker und die Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses vom 31. Juli 1997 - 34 VI 427/97 - durch das Amtsgericht

Köln an das Landgericht Köln zurückverwiesen.


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