Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 83/98

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 04.05.1998 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 0 369/96 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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