Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 233/96

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 7. November 1996 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 127/96 - wird mit der Maßgabe zu-rückgewiesen, daß der Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 99.050,00 DM nebst 4% Zinsen aus 61.000,00 DM seit dem 2. Februar 1996 zu zahlen.

Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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