Schlussurteil vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 19/96

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 20. Juni 1995 - 27 O 276/93 - wird insgesamt zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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