Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 27/98

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18.12.1997 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 12 0 399/96 - teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im übrigen verurteilt, an die Klägerin 4.676,90 DM nebst 7 % Zinsen seit dem 18.07.1996 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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