Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 14 WF 117/98

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Kerpen vom 02.06.1998 (50 F 435/97) wird der Beschluß aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Kerpen zurückverwiesen.


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